Rechtsgebiete

Privatinsolvenzen

Immer häufiger misslingt es privaten Haushalten, aus der Schuldenfalle selbständig wieder herauszugelangen.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens geschaffen.

Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung, welche dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen soll.

Die Insolvenzordnung sieht vier Schritte vor:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Eröffnungsantrag & Schuldenbereinigungsverfahren
  • Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensperiode

Sie können in meiner Kanzlei kurzfristig einen Beratungstermin bekommen, um zu entscheiden, ob das oben dargestellte Verfahren für Sie in Frage kommt.

Rechtsanwältin Susanne Siekmeier · Dankerser Straße 5 · 32423 Minden
Tel: 0571 82932197
susanne.siekmeier@gmail.com