Rechtsgebiete

Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht ist überwiegend geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Es umfasst die Bereiche des Kaufvertrages, des Mietvertrages, des Werkvertrages, des Internetvertrages, des Reisevertrages sowie der sogenannten „Haustürverträge“.

Auch ohne Einhaltung einer Schriftform können mündlich Verträge abgeschlossen werden, mit weitreichenden rechtlichen Folgen.

Bei Problemen muss jeder Vertrag im Einzelnen durchgeprüft werden.

Bei den sog. „Haustürverträgen“ gilt es schnell zu handeln, da dort Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, welches jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Frist gilt.

Ich berate Sie hier gern.



Rechtsanwältin Susanne Siekmeier · Dankerser Straße 5 · 32423 Minden
Tel: 0571 82932197
susanne.siekmeier@gmail.com