Vergütung / Honorar

Die anwaltliche Vergütung in gerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach den Richtlinien des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Insoweit gibt es für Mandanten mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Diese wird bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg bietet und das Einkommen für die Aufbringung der Prozesskosten nicht ausreicht (gesonderte Prüfung).

In außergerichtlichen Tätigkeiten besteht immer die Möglichkeit der Honorarvereinbarung (z.B. nach Stundenaufwand).

Außerdem gibt es das Institut der Beratungshilfe. Hier sieht das Gesetz vor, dass für reine rechtliche Beratungen Beratungshilfe gewährt wird, mit der Folge, dass die Gebühren aus der Staatskasse erstattet werden bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro.



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