Rechtsgebiete
Inkassoverfahren
Im Bereich des Inkassoverfahrens gilt es, Nerven zu bewahren.
Wenn Sie diese nicht bei jedem Schuldner haben, bin ich gern für Sie tätig.
Ich werde den Schuldner zunächst außergerichtlich nochmals in Verzug setzen. Sodann werde ich für Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten um schnellstmöglich sowie kostengünstig an einen Titel zu gelangen.
Aus diesem Titel haben Sie dann 30 Jahre die Möglichkeit, sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen auszuschöpfen (bspw. Lohn- und Kontenpfändung, Mobiliarpfändung, Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).
Auch die Vollstreckungsmaßnahmen leite ich gern für Sie ein.