Rechtsgebiete

Betreuungs- und Vorsorgerecht

Ein weiterer von mir ausgeübter Schwerpunkt fällt in den Bereich des Betreuungs- und Vorsorgerechts.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, diesbezügliche Regelungen zu treffen.

Wichtigste Voraussetzung für die Vereinbarung einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie einer Patientenverfügung ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig sind.

Deshalb ist es gerade auf diesem Gebiet unerlässlich, dass Sie rechtzeitig handeln.

Auch jüngere Menschen sollten bereits daran denken, Regelungen zu treffen, da ein jeder, bspw. unfallbedingt oder vorübergehend, in eine regelungsbedürftige Lage gelangen kann.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten.



Rechtsanwältin Susanne Siekmeier · Dankerser Straße 5 · 32423 Minden
Tel: 0571 82932197
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