Rechtsgebiete
Strafrecht
Im Strafrecht bin ich tätig für Sie im Bereich der Strafverteidigung sowohl als Wahl- wie auch als Pflichtverteidigerin.
Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und nicht unüberlegt Aussagen zu treffen, die sich nachteilig auf das weitere Verfahren auswirken können.
In jedem Fall ist anzuraten, zunächst die Ermittlungsakte beizuziehen. Da Sie, falls Sie als Beschuldiger strafrechtlich verfolgt werden, dieses Akteneinsichtsrecht nicht haben ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger/in bereits zu diesem Zeitpunkt zu beauftragen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, so gibt es für Sie die Möglichkeit im Rahmen der sogenannten „Nebenklage“ am Strafverfahren gegen den Täter teilzunehmen.
Ich vertrete Sie in einem solchen Fall in der Nebenklage.